Aktuelles

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Erweiterung der Kanzlei [2.10.2009]

Wir freuen uns, den Eintritt von Rupert Manhart als Partner bekannt zu geben.

Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch [22.4.2009]

Die Kommentierung der §§ 180-186 StGB in Triffterer/Rosbaud/Hinterhofer (Hrsg), Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch², 20. Lfg. (2009), durch Rupert Manhart ist soeben im Verlag LexisNexis erschienen. Rupert Manhart hat in der Neuauflage des Großkommentars zum StGB das Umweltstrafrecht sowie die Straftatbestände gegen die Sicherheit der Luftfahrt und die Kurpfuscherei bearbeitet.

"Niemanden vorverurteilen" [5.11.2008]

Dr. Sepp Manhart zur Debatte über die Abschiebung von kriminellen Asylwerbern noch vor einer allfälligen Verurteilung (VN vom 5.11.2008).
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Rechtsanwälte STOLZ - MANHART - EINSLE, Römerstraße 19, 6900 Bregenz
Tel.: +43 5574 42364  Fax: DW 20  E-Mail: kanzlei@stolz-manhart-einsle.at
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